Feiern in der Grillhütte

Sehr romantisch und direkt am sogenannten Altwasser gelegen, bietet die Grillhütte von April bis Oktober die Möglichkeit zum ungestörten Feiern.

Die Grillhütte ist sehr geräumig und komfortabel ausgestattet. Rundherum verschließbar ist sie auch an kalten und regnerischen Tagen durchaus geeignet.

Im Innern bietet sie Platz für ca. 70-80 Personen. In den warmen Jahreszeiten stehen im Außenbereich genügend überdachte Erweiterungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Einrichtung:

  • komplette Küchenzeile Geschirr für ca. 100 Personen
  • 2 große Kühlschränke
  • großer Grill zentral in der Hütte
  • 2 Toiletten
  • Behindertentoilette
  • großer Spielplatz

Nicht vorhanden sind:

  • keine Herdplatten
  • keine Töpfe
  • keine Wasserkocher

Gebühren

Neuburger Vereine des Vereinsringes (interne Veranstaltungen) 100,00 Euro
Neuburger Vereine des Vereinsringes (öffentliche Veranstaltungen) 125,00 Euro
Auswärtige Vereine oder Personen 200,00 Euro
Neuburger Privatpersonen (nur bei Hochzeiten, Jubiläen, Geburtstagen) 120,00 Euro
Neuburger Privatpersonen (sonstige Anlässe) 150,00 Euro
Schulklassen des Verbandsgemeindebereiches 25,00 Euro
Schulklassen außerhalb des Verbandsgemeindebereiches 65,00 Euro
Vereinsangehörige Jugendgruppen aus Neuburg (bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres) 65,00 Euro
andere Jugendgruppen 180,00 Euro
Stromkostenpauschale für alle Vermietungen 25,00 Euro

Als Jugendgruppen gelten nur solche Gruppen, bei denen außer der verantwortlichen Aufsichtsperson kein weiterer Teilnehmer der Veranstaltung das 17. Lebensjahr vollendet hat.

Die Grillhütte steht ab dem 15.03. des Jahres für Anfragen auswärtiger Mieter zur Verfügung.

Bei einer Reservierung/Nutzung ist Folgendes zu beachten:

Ab 24 Uhr sind Lautsprecher und Verstärkeranlagen abzuschalten!

Es ist ein Ansprechpartner zu verpflichten, der für die Dauer der Veranstaltung vor Ort sein muss und für die Einhaltung der Benutzungsordnung verantwortlich ist.

 

Infos und Reservierungen bei der Gemeindeverwaltung Neuburg, Tel. 07273-1226